Herzlich willkommen in der Kleingartenanlage Uhlandstraße!
Stadtverband Augsburg der Kleingärtner e. V.

Über uns

 Die Kleingartenanlage Uhlandstraße gehört mit ihren 291 Gärten, sowie einer Fläche von über 77.000 m² zu den größten   Anlagen des Stadtverbands der Kleingärtner in Augsburg. Seit dem Jahr 1924 hat sich in der mittlerweile über 100-jährigen   Geschichte der Anlage im Stadtteil Pfersee vieles getan.
 Näheres zur Geschichte erfahren Sie in unserer Chronik.

Zu unserer Chronik

Aktuelles aus der Anlage

Kassierung der Gartenversicherung für 2026

 

 Die Kassierung der Gartenversicherungsbeiträge für das Jahr 2026 findet am

 

Samstag, 20. September 2025

 

von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr

und

von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

 

 im Gärtnerbüro des Anlagenheims statt.

 

 Wegen zu geringer Beteiligung in den vorausgegangenen Jahren, findet auch heuer keine   Nachkassierung statt.

 

 Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, geben Sie bitte vorab unter der in den Schaukästen

 genannten Telefonnummer dem Versicherungsbeauftragten der Kleingartenanlage Uhlandstraße

 Bescheid.

 

 Der Versicherungsbeauftragte

 der Kleingartenanlage Uhlandstraße



Stromkassierung 2025


 Der diesjährige Termin für die Stromkassierung ist


Samstag, 20. September 2025


 Den Zeitrahmen für Ihren Garten (welcher der gleiche wie im Vorjahr ist) entnehmen Sie bitte der in

 den Schaukästen der Anlage ausgehängten Tabelle.


 Der Grundpreis beträgt 20,00 € und ist vom aktuellen Gartenpächter zu entrichten.

 Der Verbrauch wird mit 0,40 € pro kWh abgerechnet.


 Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, geben Sie uns vorab unter der in den Schaukästen   genannten E-Mail-Adresse Bescheid, oder wenden Sie sich an ein Mitglied der Stromgemeinschaft.


 Für Gartenpächter, bei denen wir keine entsprechende Benachrichtigung bzw. Entschuldigung haben,   wird der Grundpreis von 20,00 € auf 50,00 € erhöht!


Aufgrund der Zunahme von Extrakassierungen werden diese mit 5,00 € extra pro Kassierung
abgerechnet!


 Bei wiederholtem Verstoß, der Nichtdurchführbarkeit der Stromkassierung, erfolgt der Ausschluss aus   der Stromgemeinschaft, mit der damit verbundenen Abschaltung der Stromversorgung.


 Wir bitten um Beachtung, dass die Stromgemeinschaft nur bis zum Zähler für die elektrische Anlage   zuständig ist. Versorgung des Gartens mit Strom: Ab dem Zähler ist der Gartenpächter für die   Sicherheit und fachgerechte Ausführung der elektrischen Anlage verantwortlich.


Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Kleingärten mit einem FI-Schutzschalter abgesichert
sein müssen!


 Zum Personenschutz ist ein maximaler Ansprechstrom von 30 mA vorgeschrieben.


 Stromgemeinschaft

 der Kleingartenanlage Uhlandstraße